Werden Patienten durch eine falsche Arzneiverordnung geschädigt, stellt sich schnell die Haftungsfrage. Trifft nur den Arzt eine Schuld? Das OLG Köln hat jetzt entschieden: Auch beim Apotheker liegt die Beweislast.
Von Martin Wortmann
KÖLN. Nach einem schweren Medikationsfehler muss auch der Apotheker beweisen, dass nachfolgende Gesundheitsschäden nicht auf diesen Fehler zurückgehen, nicht nur der Arzt. Read the rest of this entry »